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Mathias Jensch Versicherungsmakler GmbH & Co.KG
Ihr Spezialist für Alten- und Pflegeheime
RISK Management + Versicherungen
 
 
 
Unser Angebot für Sie:
Modulbausteine "stationär"
Betriebshaftpflicht
Haftpflicht für Heimbewohner
Rechtsschutz
Inventar, Waren + Vorräte
Betriebsunterbrechung
Elektronik + Datenverlust
Maschinen
Gebäude + Mietausfall
Betriebsschliessung infolge Seuchen
Vermögensschadenhaftpflicht
Schließanlage + Verwahrungsrisiko
Bauherrenhaftpflicht
Bauleistung
Gruppenunfall
Dienstreisekasko
Kfz-Versicherung
 
Sonderkonzept: AMBULANT
DIE PflegedienstPolice
 
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Modulbaustein

Vermögensschadenhaftpflicht

Haftpflichtversicherung für Altenheime + Pflegeheime

 
 
Kleiner Fehler - große Wirkung!
 
Mitunter genügt eine kleine Unachtsamkeit der Heimleitung oder eines Mitarbeiters der Einrichtung, um einen großen Vermögensschaden auszulösen. DIE PflegeheimPolice bietet eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Heime in öffentlich-rechtlicher, gemeinnütziger oder privater Trägerschaft mit umfassenden und kostengünstigen Versicherungsschutz vor finanziellen Folgen aus der ausgeübten Verwaltungstätigkeit des Heimes, seine Organmitglieder und Mitarbeiter.
 

Warum ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Sie so wichtig?

Wie ein Damoklesschwert schwebt Tag und Nacht das Risiko einen Fehler bei Verwaltungs-aufgaben zu machen über der Einrichtung, der Organmitglieder und Mitarbeiter. Dieser kann schnell ein "kleines" Vermögen kosten. Ihr Vermögen oder das ihrer Geschäftspartner!
 

Wer zählt zum versicherbaren Personenkreise der VSHV?

 
Versicherungsnehmer
Organe (z.B. Geschäftsführer)
Mitarbeiter
 

Was ist in der Vermögensschadenhaftpflicht versichert? Welche Schäden können auftreten?

Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer, seine Organe oder ein Mitarbeiter wegen eines bei der versicherten Tätigkeit begangenen Verstoßes von einem Dritten für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht werden (Drittschaden).
 
Finanzieller Schaden durch z.B. eine(n):
Verwechslung von Heimbewohner-Unterlagen
Versäumnis (Verlängerung der GEZ-Befreiung für einen Bewohner)
Ausfertigung einer fehlerhaften Bescheinigung
Erteilung einer unrichtigen Auskunft
unzulässige Weitergabe von Krankenberichten, Diagnosen und Befunden
 
Versicherungsschutz besteht auch für Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer durch eine fahrlässige Dienstverletzung der Versicherten unmittelbar erleidet (Eigenschaden).
 
Finanzieller Schaden durch z.B. eine(n):
Fehler bei der Abrechnung mit einem Sozialversicherungsträger
Mitarbeiterkündigung ist aufgrund eines Formfehlers unwirksam
unterlassene Ablastung von Kosten auf Sozialhilfeträger
Anerkennung überhöhter Rechnungen
Überzahlung von Bezügen
Beschaffung unbrauchbaren Materials
 
Was leistet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Heime?
Die Aufgaben der Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung bestehen in der Prüfung der Haftpflichtfrage, Abwehr unberechtigter Ansprüche und der Übernahme der Entschädigungsleistung im Rahmen der Versicherungssumme.
 
Deckungssumme:
 
wahlweise: 50.000 EUR / 100.000 EUR / 150.000 EUR / 200.000 EUR / 250.000 EUR / individuell
 
Jahresbeitrag (netto) zzgl. 19 % Versicherungssteuer:
 
auf Anfrage
 
Expose
 
Sie haben noch Fragen zu unserer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Tel. +49 (0) 351-832880
 
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