Betriebs-Rechtsschutzversicherung |
Rechtsschutzversicherung für Altenheime + Pflegeheime |
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| Rechtsstreitigkeiten treten immer und überall auf! |
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So ist´s Recht. Ob Privat-Rechtsschutz, Betriebs-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz, Immobilien-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz (im Zusammenhang mit der gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeit), Spezial-Straf-Rechtsschutz oder dem Berufsvertrags-Rechtsschutz - DIE PflegeheimPolice bietet Ihnen die volle Angebotspalette von TOP-Leistungen mit konkurrenzlos günstigen Konditionen.
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Sie haben die Wahl zwischen BASIS-Rechtsschutz (versichert gilt der Betriebs-Rechtsschutz und Spezial-Straf-Rechtsschutz) oder dem KOMFORT-Rechtsschutz in Form eines Rundum-Paket mit maximalen Leistungseinschlüssen im privaten und beruflichen Bereich! |
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Warum ist die Rechtsschutzversicherung für Sie so wichtig? |
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Firmeninhaber bzw. Geschäftsführer können Privat- und Berufsleben nicht immer sauber trennen. Zudem sind Sie wesentlich mehr Haftungsrisiken ausgesetzt als ein Arbeitnehmer. Im täglichen Geschäftsleben, während einer Dienst- oder Urlaubsreise mit dem Auto oder im privaten Bereich, weil mal wieder die Nebenkostenabrechnung des Vermieters nicht stimmt. |
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Die Gründe sind vielfältig - der Ausgang oft ungewiss. Recht haben und Recht bekommen ist schlecht einschätzbar, kann sehr kostenintensiv und langwierig sein. Oft ist hier rechtlicher Beistand gefordert, notwendig und dringend angeraten, um die eigene berufliche Existenz nicht zu gefährden. Besonders im Bereich der Pflege kommt es schnell zum Vorwurf einer vorsätzlichen Handlung (z.B. durch Unterlassung). Verantwortungsvolle Arbeitgeber sorgen hier vor!
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Wer ist über die Betriebs-Rechtsschutzversicherung versichert? |
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Versichert werden können natürliche und juristische Personen, also das Unternehmen, der/die Inhaber / Geschäftsführer und seine Mitarbeiter. |
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Was ist in der Rechtsschutzversicherung versichert? |
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Wann und wo sind Sie über die Rechtsschutz-Versicherung versichert? |
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Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsschein unverzüglich durch Zahlung des Beitrags eingelöst wird. Versicherungsschutz besteht in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit im Ausland. |
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Gibt es eine Selbstbeteiligung im Schadensfall ? |
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Unsere Rechtsschutztarife sehen einen generellen Selbstbehalt von 250,- EUR je Rechtsschutzfall vor. Wahlweise bieten wir Ihnen jedoch die Möglichkeit die Höhe Ihres Selbstbehaltes frei zu bestimmen. |
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Ohne SB
150 EUR SB
500 EUR SB
1.000 EUR SB
individuell |
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| Deckungssumme: |
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| wahlweise: 500.000 EUR / 1.000.000 EUR / unbegrenzt |
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| Jahresbeitrag (netto) zzgl. 19 % Versicherungssteuer: |
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| auf Anfrage |
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Expose |
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| Sie haben noch Fragen zu unserer Rechtsschutzversicherung? |
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| Tel. +49 (0) 351-832880 |