Betriebsunterbrechungsversicherung / Altenheim + Pflegeheim
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Betriebsunterbrechungsversicherung
für Alten- und Pflegeheime

Ertragsausfallversicherung für Altenheime + Pflegeheime

Betriebsunterbrechungsversicherung für Alten- und Pflegeheime  
 
Wenn der Geschäftsbetrieb ruht - drohen Ertragsausfälle!
 
DIE Pflegeheim-Police erstattet Ihnen infolge eines eingetretenen Schadens Ihren Ertragsausfall und den entstandenen Betriebsunterbrechungsschaden bis zu 18 Monate. Auf Wunsch kann der Haftungszeitraum auch auf 24 Monate erweitert werden. Ihr Vorteil: Optimaler Schutz für alle Erträge!
 
Warum ist die Betriebsunterbrechungsversicherung für Sie so wichtig?
Feuer, Leitungswasser aber auch Elementarereignisse wie Überschwemmungen oder Erdbeben sowie die Auswirkungen mutwilliger Beschädigungen können in Ihrem Betrieb großen Schaden anrichten. Die Inventarversicherung schütz Sie vor den finanziellen Verlusten, die Ihnen durch die Wiederbeschaffung oder Reparatur der zerstörten Sachen entstehen. Was passiert ab wenn der Betriebsablauf erheblich beeinträchtigt ist. Ertragsausfälle drohen!
 
Was ist in der Betriebsunterbrechungs-Versicherung versichert?
Ein Brand beispielsweise kann den Betriebsablauf erheblich beeinträchtigen. Ertragsausfälle oder im ungünstigsten Fall sogar ein Betriebsstillstand können die Folgen sein.

Die Ertragskraft des Unternehmens sinkt, die Umsätze gehen zurück oder fallen ganz aus, doch ein großer Teil der Betriebskosten laufen weiter. Eine solche Situation kann je nach Dauer der Betriebsunterbrechung existenzgefährdend sein.

Auch Schäden durch beispielsweise Diebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch, böswillige Beschädigungen, Innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Sprinklerleckage, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse können Ihren Betriebsablauf empfindlich und längerfristig stören.

DIE Pflegeheim-Police gewährt Versicherungsschutz gegen das komplette Gefahrenbündel bis zur Wiederherstellung des normalen Geschäftsablaufs soweit ein Sachschaden aus den unten genannten Gefahren eingetreten ist.
 
Wo sind Sie über die Ertragsausfallversicherung versichert?
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich am Versicherungsort. Als Versicherungsort gelten die bezeichneten Geschäfts- und Lagerräume des Unternehmens. Aber auch innerhalb der Bundes-republik Deutschland neu hinzukommende Betriebsgrundstücke sind bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze ohne besondere Meldung mitversichert.
 
Welche Gefahren sind in der Betriebsunterbrechungsversicherung versichert?

Allgefahren-Deckung (All-Risk)

Darin enthalten sind die nachfolgenden Gefahren:

Feuer
Leitungswasser
Sturm
Hagel
Einbruchdiebstahl
Vandalismus
Elementargefahren (z.B. Überschwemmung, Rückstau) *
Sonstige Sachgefahren (z.B. Unbenannte Gefahren, EC-Gefahren)

* Vorbehaltlich der Risikoprüfung durch den Versicherer
 
Welche Kosten sind in der Ertragsausfall-Versicherung versichert? Was wird ersetzt?
Der Versicherer leistet Entschädigung für Ihre fortlaufenden Betriebskosten einschließlich Lohnkosten und Gehälter sowie des entgangenen Betriebsgewinn, außerdem für Kosten der Schadenminderung, damit Sie so schnell wie möglich wieder Ihre Dienstleistungen anbieten können.

Zusätzlich werden die Kosten übernommen, die im Zusammenhang mit einem Schadenfall entstehen, z.B. für Mehrkosten durch Wiederaufbau-, Betriebsbeschränkungen und Wertverluste und zusätzliche Aufwendungen, die nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können. Haftzeiten bis zu 24 Monaten sind möglich, das heißt, Versicherungsschutz besteht für eine Betriebs-unterbrechungsdauer von maximal 24 Monaten, soweit vereinbart.
 
Besonderheiten und Empfehlungen
Die Versicherungssumme in der Betriebsunterbrechungsversicherung errechnet sich aus dem Jahresumsatz ihres Betriebes abzüglich Ihrer Ausgaben (Kosten).
 
Versicherungssumme:
abhängig vom Budget der Einrichtung
 
Jahresbeitrag (netto) zzgl. Versicherungssteuer:
 
auf Anfrage
 
 
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