Pflegeheim Haftpflichtversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung
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Mathias Jensch Versicherungsmakler GmbH & Co.KG
DER Experte für private Alten- und Pflegeheime
RISK Management + Versicherungen
 
 
 
Unser Angebot für Sie:
Modulbausteine "stationär"
Betriebshaftpflicht
Haftpflicht für Heimbewohner
Rechtsschutz
Inventar, Waren + Vorräte
Betriebsunterbrechung
Elektronik + Datenverlust
Maschinen
Gebäude + Mietausfall
Betriebsschliessung infolge Seuchen
Vermögensschadenhaftpflicht
Schließanlage + Verwahrungsrisiko
Bauherrenhaftpflicht
Bauleistung
Gruppenunfall
Dienstreisekasko
Kfz-Versicherung
 
Sonderkonzept: AMBULANT
DIE PflegedienstPolice
 
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Modulbaustein

Betriebshaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung für Altenheime + Pflegeheime

 
 
Ihre Sicherheit wenn "Dritte" zu Schaden kommen ...
 
Verursacht ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens einen Personen- oder Sachschaden, müssen Sie in bestimmten Fällen die gesamte Haftung übernehmen. Aber keine Angst. Mit unserem Tarif zur Betriebshaftpflichtversicherung für stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sind Sie hierfür allzeit optimal, zeitgemäß, günstig und preiswert geschützt.
 

Warum ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Sie so wichtig?

Sie und ihre Mitarbeiter haften für Schäden, die Sie anderen durch ihre betriebliche Tätigkeit schuldhaft zufügen. Da entstehen schnell hohe Schadensersatzansprüche. Ein Schutz dagegen ist möglich, notwendig und zum Teil gesetzlich vorgeschrieben.
 

Wer ist über die Berufshaftpflichtversicherung versichert?

Versichert werden können natürliche und juristische Personen, also das Unternehmen, der/die Inhaber/Geschäftsführer und seine Mitarbeiter.
 

Was ist in der Berufshaftpflicht-Versicherung versichert?

Versichert sind je nach Bedarf des einzelnen Berufsbildes:

Personenschäden (Behandlungskosten, Schmerzensgeld)
Sachschäden (Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten)
Vermögensschäden infolge eines Personen- oder Sachschadens

Für einige Personengruppen (Unternehmensleiter), bei deren Ausübung nicht die Verursachung von Personen- oder Sachschäden, sondern von reinen Vermögensschäden im Vordergrund steht, stellen wir auf Anfrage eine Deckung für reine Vermögensschäden im Rahmen der Berufshaftpflicht-Versicherung zur Verfügung.
 

Wann und wo sind Sie mit der Betriebs-Haftpflicht-Versicherung versichert?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsschein unverzüglich durch Zahlung des Beitrags eingelöst wird. Versicherungsschutz besteht üblicherweise für die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden in der Bundesrepublik Deutschland.
 

Welche Schadensfälle sind in der Betriebs-Haftpflichtversicherung versichert?

Im Schadenfall prüft der Versicherer, ob der Unternehmer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haftbar gemacht werden kann. Weiterhin wird geprüft, ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei berechtigten Ansprüchen zahlt das Versicherungsunternehmen bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehrt sie für Sie ab, notfalls auch vor Gericht.
 

Besonderheiten + Problematiken für Heimbetreiber

Betriebshaftpflichtversicherung für Heimträger + Heimbetreiber

Die von uns angebotenen Tarife zur Betriebshaftpflichtversicherung für stationäre und teilstationäre Pflegeinrichtungen unterliegen nicht dem sogenannten Teilungsabkommen. Das heißt, der Riskoträger (Haftpflichtversicherer) hat mit den Krankenkassen oder Kassenverbänden kein Teilungsabkommen abgeschlossen.

Die Abkommen sehen vor, dass die Behandlungskosten bei Personenschäden (z.B. Sturz eines Heimbewohners) - ohne Ansehen von Verschulden - zwischen dem Haftpflicht-Versicherer und dem Kostenträger nach festgelegten Anteilen aufgeteilt werden.

Ergebnis: Aufgrund der stark zugenommenen und gemeldeten Schadenfälle im Heimbereich bieten sehr viele Haftpflichtversicherer entweder keinen Versicherungsschutz mehr an oder tun dies nur noch zu stark erhöhten Prämien pro Bett. Hierbei sind Nettoprämien zwischen 40 und 110 Euro je Pflegebett keine Seltenheit am Markt!
 

Fazit: Als Spezialmakler für private Alten- und Pflegeheime arbeiten wir mit Haftpflichtversicherern zusammen, die kein Teilungsabkommen abgeschlossen haben.

 
Welche Vorteile bietet Ihnen eine Betriebshaftpflichtversicherung ohne Teilungsabkommen?
Im Schadenfall muss der Sozialversicherungsträger (Krankenkasse) nach Sach- und Rechtslage, aufgrund des nicht vorhandenen Teilungsabkommens, einen behaupteten Schaden nachweisen.

Dieser Umstand führt zu einer günstigeren Tarifierung, da ein Schadenausgleich nur in begründeten Einzelfällen erfolgt. Der Sozialversicherungsträger erhält also nicht zu jedem angemeldeten Schadenfall einen Aufwandsausgleich.

Die geringeren Schadenaufwände spiegeln sich so in deutlich geringeren Prämien wieder. Eine Überprüfung Ihres bestehenden Vertrages zur Betriebshaftpflichtversicherung ist empfehlenswert und dringend angeraten, da neben der verbesserten Leistung, in der Regel, auch eine deutliche Prämienersparnis einher geht.
 
Welche Leistungsinhalte kann mir DIE PflegeheimPolice bieten?
 

Betriebshaftpflichtversicherung für Pflegeheime
ohne Teilungsabkommen

Abgabe von Spritzen und Injektionen an zu pflegende Personen
Bearbeitungs- und Tätigkeitschäden
Schlüsselverlustschäden
Abhandenkommen + Beschädigung von Bewohner-, Besucher- und Belegschaftshabe
Haftpflichtansprüche mitversicherter natürlicher Personen untereinander

Privathaftpflicht für den/die Inhaber /Geschäftsführer
Abgabe von Speisen und Getränken
Betriebsveranstaltungen aller Art
Schäden aufgrund verwaschener Wäsche
Vermögensschäden aufgrund Datenschutzverletzungen
Bauherrenhaftpflichtversicherung ohne Summenbegrenzung (Pflegeheim-Neubau)
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Mietsachschäden
Be- und Endladeschäden
Auslandsschäden
Allmählichkeits- und Abwasserschäden
Umwelthaftpflicht-Basis-Deckung
Umweltschaden-Versicherung

u.v.m.

 
Optional versicherbar:
 
Privathaftpflicht-Versicherung für alle Heimbewohner (ohne namentliche Nennung)
inklusive Deliktunfähigkeitsklausel
 
Deckungssumme:
 
3.000.000 EUR oder 5.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden
...100.000 EUR für Vermögensschäden
 
Jahresbeitrag (netto) zzgl. 19 % Versicherungssteuer:
 
ab 13,00 EUR je Bett
 
Expose
 
Sie haben noch Fragen zu unserer Betriebshaftpflichtversicherung?
Tel. +49 (0) 351-832880
 
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